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"Grodnoinvest"

Neuigkeitenarchiv

2009

25.2.2009 Die Änderungen im Verfahren der Landstücksgewährung.
 

(Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten seit 1. Januar 2009 des Landkodex der Republik Belarus und den Veränderungen und Ergänzungen des Erlasses vom Präsidenten der Republik Belarus Nr. 667 «Über die Fortnahme und Gewährung von Landstücken», die am 1. Mai 2009 in Kraft treten).
 
Seit dem 1. Mai 2009 können Rechtspersonen und Unternehmer Landstücke für Geschäftsaktivitäten ohne Versteigerung bekommen in Fällen:

  • für die Landwirtschaftsaktivitäten, landwirtschaftlichen Hilfsproduktionsbereich;
  • für den Bau und Behandlung von Transportobjekte und Ingenieurinfrastruktur;
  • für  die Gewinnung von verbreiteten Bodenschätzen, darunter Torf, und für die Nutzung von geothermischen Schätzen und Holzstofftrocknen (nur in Orte mit mehr als 50 Tausend Einwohner);
  • für den Bau und Behandlung von Immobilienobjekte in den freien Wirtschaftszonen (nur für die Residenten-Unternehmen von freien Wirtschaftszonen);
  • für den Bau und Behandlung von Immobilienobjekte zugeordnet für Warenproduktion, Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen (auβer Bau und Behandlung von solchen Objekten laut dem Dekret Nr.1 des Präsidenten vom 28. Januar 2008);
  • bei der Erwerbung von unvollendeten unstillgesetzten Bauobjekten, die durch die Entscheidung des Präsidenten der Republik Belarus für die Enteignung gestellt werden;
  • für die Ansiedlung von Immobilienobjekten, falls der Bau durch die Entscheidung des Präsidenten oder Programm des Präsidenten oder Ministerrates bestätigt ist.
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