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Freie
Wirtschaftszone
"Grodnoinvest"

2009

16.1.2009 Mit dem Ziel der Weiterentwicklung von freien Wirtschaftszonen der Republik Belarus wurde ein neues Gesetz über die FWZ veröffentlicht.
  Mit dem Ziel der Schaffung von günstigen Bedingungen für die Fortentwicklung der Regionen von Belarus, Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und der Einwendung von modernsten Technologien, wurde in der Republik Belarus das neue Gesetz № 448-З «Über die Eintragung von Änderungen und Ergänzungen ins Gesetz der Republik Belarus «Über die freien Wirtschaftszonen» veröffentlicht. Das Gesetz ist auf die Gewährleistung von effektiven Rechtsregelungen der Tätigkeit von freien Wirtschaftszonen, Weiterentwicklung der Rechtsbasis und Gewährung von vorteilhaften Bedingungen für die Investitionsaktivitäten gerichtet. In das neue Gesetz ist der Artikel über die Garantien für Investoren und Investitionenschutz, mit Rücksicht auf die internationalen Vereinbahrungen eingetragen.
26.1.2009 Die Prozedur der Unternehmensregistrierung in der Republik Belarus wurde gründlich simplifiziert.
 

Seit dem 1. Februar 2009 wird das Anmeldeprinzip der staatlichen Registrierung von Unternehmen eingeführt. Das Prinzip vereinfacht gründlich die Prozedur der Unternehmensregistrierung. Das entsprechende Dekret №1 wurde vom Präsidenten der Republik Belarus am 16. Januar 2009 unterzeichnet.

  • Die Registrierung von Unternehmen wird am Tage der Unterlageneinreichung durchgeführt. Die Liste der Registrierungsunterlagen ist minimal. Für die staatliche Registrierung von juristischen Personen müβ nur eine Anmeldung, Statut und die Zahlung der  Amtsgebühr eingereicht werden.
  • Die Staatsregistrierung der Rechtspersonen wird durch die Stempeleintragung auf dem Statut und die Eintragung ins Verzeichnis von Unternehmen der Republik Belarus durchgeführt. Die Urkunde über die Staatsregistrierung wird am nächsten Arbeitstag ausgegeben.
  • Die Rechtsperson mit dem Statut und Stempel über die Staatsregistrierung kann die Unternehmertätigkeit am nächsten Tag, nach der Eingabe ins Registrierungsorgan, anfangen.
  • Die Anforderungen über die Mindesthöhe des Statutenfonds von Handelsorganisationen werden nicht mehr praktiziert. Rechtspersonen entscheiden selber über die Höhe des Statutenfonds.
©Verwaltung der FWZ "Grodnoinvest"

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