Freie Wirtschaftszone "Grodnoinvest"
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DIE STEUERBELASTUNG FÜR DIE RESIDENTEN DER FWZ GRODNOINVEST
IST ZWEIMAL WENIGER
DIE STEUERBELASTUNG
der Unternehmen der Republik Belarus
(in % vom Erlös)
DIE STEUERBELASTUNG
der Residenten der FWZ Grodnoinvest
(in % vom Erlös)
DIE STEUERBELASTUNG
der Unternehmen der Republik Belarus
(in % vom Absatzerlös)
DIE STEUERBELASTUNG
der Residenten der FWZ Grodnoinvest,
die die Importerzeugnisse herstellen und verkaufen
(in % vom Absatzerlös)

Es werden nicht bezahlt:

  • Gewinnsteuer vom Absatz der Eigenprodukte (Arbeit, Leistungen) im Laufe von 5 Jahre nach der Gewinnerklärung;
  • Gebühren in den Republikanischen Fonds der Unterstützung der Hersteller von landwirtschaftlicher Produktion, Lebensmittel und der Agrarwissenschat bei dem  Absatz und der Ausfuhr der Waren (Arbeit, Leistungen);
  • Steuer  von den Benutzern der Autostraßen in den Straßenfonds;
  • Immobiliensteuer für die Objekte, die in den Grenzen der FWZ liegen und die durch die Residenten der FWZ benutzt werden.

Es wird bezahlt:

  • Mehrwertsteuer (MWSt) in Höhe 50% zahlbar bei der Summe vom Umsatz der Importwaren, ausschließlich Steuersatz 10(9,09)%.

Es wird um zweimal  weniger bezahlt:

  • Gewinnsteuer vom Absatz (Arbeit, Leistungen) der Eigenproduktion ab dem 6. Jahr der Gewinntätigkeit des Unternehmens.

Auf dem Territorium der FWZ Grodnoinvest gelten die Internationalen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Eine Vergleichtabelle der Besteuerung der Unternehmen-Residenten der Republik Belarus kann man hier ansehen

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